Meine anwaltliche Tätigkeit liegt seit über 19 Jahren schwerpunktmäßig insbesondere in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung und Beratung von Privatpersonen in folgenden
Rechtsgebieten:
ERBRECHT
Vor dem Erbfall:
-
Beratung bzgl. Testamentsgestaltung, Nachlassplanung
-
Vor-Formulierung von Testamentstexten
-
Verpflichtung zur Testamentsvollstreckung
-
Überprüfung bereits errichteter Testamente und Erbverträge
-
Beratung bei lebzeitigen Zuwendungen aufgrund u. a. vorweggenommener Erbfolge (Schenkungen)
-
Beratung bzgl. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Nach dem Erbfall:
- Beratung und Vertretung von Erben und Miterben
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Vermächtnisansprüchen, Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen etc.
- Nachlassabwicklung
- Vertretung im Erbscheinsverfahren
- Prozessvertretung
- Testamentsauslegung
- Testamentsanfechtung
- Testamentsvollstreckung
INDIVIDUELLES BETREUUNGSRECHT
- Übernahme der Betreuung von Mandanten aufgrund einer notariellen General-Vorsorgevollmacht
- Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Vertretung von Mandanten, die durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt wurden