KOSTEN 

Bereits vor meiner Beauftragung kläre ich Sie über die voraussichtlichen Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit auf.

  • Für eine Erstberatung entstehen Ihnen - je nach Umfang und Schwierigkeit der Beratung - in der Regel Gebühren zwischen EUR 25.- EUR zzgl. 19% USt (Bruttopreis: 29,75 EUR) und höchstens EUR 190.- zzgl. 19% USt (Bruttopreis: 226,10 EUR). Über die Vergütung der konkret anfallenden Erstberatungsgebühr wird vor der Beratung eine schriftliche Vergütungsvereinbarung geschlossen.
  • Meine außergerichtliche Tätigkeit rechne ich nach individueller Vergütungsvereinbarung entweder nach Stundensätzen oder mit einem vereinbarten Pauschalhonorar ab. Beides wird jeweils nach Umfang und Schwierigekeit der anwaltlichen Tätigkeit bemessen und im Rahmen einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung niedergelegt.
  • Je nach Sachlage biete ich Ihnen auch eine Abrechnung der Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Hierbei berechnen sich die Gebühren auf der Grundlage eines sogenannten Gegenstandswertes, der dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten entspricht, sowie nach der gesetzlichen Gebührentabelle des RVG. Auch hierzu erhalten Sie von mir vor Mandatserteilung umfassend Auskunft, sowie einen Wertgebühren-Hinweis.
  • Für meine gerichtliche Tätigkeit (Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht) berechnen sich meine Gebühren grundsätzlich nach dem RVG. Über darüber hinaus anfallende Gerichtskosten und über das Prozesskostenrisiko kläre ich Sie umfassend auf.
  • Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, hole ich für Sie die Deckungszusage ein und rechne meine Vergütung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.