Meine Erfahrungen aus meinen nunmehr über 300 Fachvorträgen (=>aktuelle Fachvorträge) haben mir eines gezeigt:

 

Aufklärung in Sachen Testament, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung tut nach wie vor Not.

 

  • Testament 

Leider werden vom juristischen Laien ohne fachliche Aufklärung immer wieder fatale Fehler bei der Errichtung und Formulierung von Testamenten gemacht. Eine Statistik besagt, dass ca. 90% aller juristischen Laientestamente fehlerhaft, auslegungsbedürftig oder nichtig sind (Quelle: Focus online vom 15.09.2009 http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7202/testamente_aid_130208.html).

Aber auch und v.a. dann, wenn kein Testament errichtet wird, wie bei der Mehrheit der bundesdeutschen Bürger der Fall, können unerwünschte Erbfolgen eintreten, die jahrelange und kostenintensive Erbrechtsstreitigkeiten mit sich bringen können. Warum Sie sich beraten lassen sollten.

 

  • Patientenverfügung

Kaum ein Thema wie "Die Patientenverfügung" wurde in den letzten Jahren kontroverser diskutiert. Der Gesetzgeber hat knapp sechs Jahre gebraucht, um am 01.09.2009 eine gesetzliche Grundlage zu diesem Thema zu schaffen. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen an eine Patientenverfügung können darüber hinaus - wie sich aus der Gesetzesbegründung entnehmen lässt - noch eine Reihe von "Maßnahmen" ergriffen werden, die den Beweiswert der Verfügung (v.a. im Fall ihrer rechtlichen Durchsetzung und auf die kommt es im Zweifel an) optimieren.

 

  • Vorsorgevollmacht

Zwischen Theorie und Praxis bzgl. der Anforderung an eine Vorsorgevollmacht besteht ein enormer Unterschied. Mag rechts-theoretisch eine einfach schriftliche Vollmacht für weite Bereiche der Betreuung ausreichen, so wird in der Rechtspraxis sehr schnell klar, dass ohne Vollmachtsurkunde in notarieller Form und daneben abgeschlossener bankinterner Giro-Depots- und Safe-Vollmachten eine Tätigkeit der bevollmächtigten Person faktisch kaum ohne Schwierigkeiten möglich sein wird; der - und genau das sollte vermieden werden - Gang zum Familiengericht und die Beantragung der gesetzlichen und vom Familiengericht überwachten Betreuung - die v.a. für den juristischen Laien unter Umständen enorme Verwaltungsarbeit und Behördengänge mit sich bringt - ist die Folge.

 

 

Meine Fachvorträge zeigen auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die genannten Verfügungen auch praktisch ihre rechtliche Wirkung entfalten können und im Zweifel erfolgreich gerichtlich durchsetzbar sind, damit der "Letzte Wille" zu 100% erfüllt werden kann, eine optimale Versorgung im Betreuungsfall gewährleistet ist und der Patientenwunsch gegenüber den Ärzten Beachtung findet.

 

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